Erbrecht

Die Gestaltung von Testamenten und Erbverträgen und damit einhergehend die Planung der Vermögens- und Unternehmensnachfolge sind bei uns in erfahrenen Händen.

Erbrechtliche Beratung zur Nachlassregelung

Wenden Sie sich mit Ihren Fragen zu Testament und Erbvertrag an unsere Kanzlei und ordnen Sie schon zu Lebzeiten Ihre Nachlassangelegenheiten, z.B. durch die Errichtung einer Stiftung, einer durchdachten Unternehmensübergabe oder durch vorweggenommene Erbfolge.

Im Erbfall

Auch wenn es um die Vertretung in Rechtsstreitigkeiten nach Eintritt des Erbfalles geht sowie bei potentiellen Ausschlagungs- oder bestehenden Anfechtungsmöglichkeiten beraten wir Sie gerne ausführlich und unterstützen Sie ebenso bei der Geltendmachung Ihres Pflichtteils wie auch bei der rechtlichen Auseinandersetzung mit einer Erbengemeinschaft.

Testamentsvollstreckung

Die Übernahme und Durchführung der Testamentsvollstreckung stellt einen weiteren Kernbereich unserer erbrechtlichen Tätigkeit dar.

(Ver-) Erben - aber richtig!

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