Verkehrsrecht/Verkehrsstrafrecht
Als Schwacke Vertragsanwalt bin ich Ihr kompetenter Ansprechpartner auf dem Gebiet des Verkehrs- und Autorechts. Bei Schadenersatz, Schmerzensgeld - wir bieten Ihnen die nötige rechtliche Beratung, um Ihre Ansprüche geltend zu machen oder Forderungen abzuwehren in sämtlichen Bereichen der Unfallschadenregulierung.
Wir begleiten unsere Mandanten bei der außergerichtlichen und gerichtlichen Geltendmachung bzw. Abwehr von Schadensersatzansprüchen, Schmerzensgeld und Abwicklung gegenüber den beteiligten Haft- und Kaskoversicherungen.
Liegt eine Verkehrsordnungswidrigkeiten (Bußgeldverfahren) oder eine Straftat nach den Regeln des Verkehrsrecht vor (z.B. Unfallflucht) helfen Ihnen unsere Anwälte zuverlässig bei der Klärung der Rechtslage.

Damit Ihr Recht im Schadenfall nicht auf der Strecke bleibt!
RA Stephan Wellmann
wellmann@kanzlei-rother.de
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