Urheberrecht

Als Urheberrecht wird allgemein das subjektive und absolute Recht auf persönliche geistige Schöpfungen bezeichnet. Die Urheber von Werken der Literatur, Wissenschaft und Kunst genießen für ihre Werke Schutz nach dem Urheberrecht.

Rechtlich betreuen wir Sie in diesem Fachgebiet gern in Bezug auf folgende Schwerpunkte:

  • Urheberrechtsverletzungen
  • Übertragung des Urheberrechts
  • Verwertungsrechte
  • Sonstige Rechte des Urhebers

RA Hoyer

Wir helfen Ihnen, als Schöpfer eines Werks Ihre Interessen durchzusetzen. Sei es in der Verwertung oder bei Verletzung Ihres Urheberrechts.
RA Alexander Hoyer
hoyer@kanzlei-rother.de