Privatinsolvenz /
Gewerbliche Insolvenz

Unsere Sozietät berät Sie gerne hinsichtlich privater sowie gewerblicher Insolvenzfragen, ob es um die mit der neuen Insolvenzordnung (InsO) eingeführte private Restschuldbefreiung oder um den Sanierungs- und Fortführungsgedanken im gewerblichen Bereich geht.

Außergerichtliche Vergleichsverfahren

Auch vorgeschaltete außergerichtliche Vergleichsverfahren, deren Ziel vornehmlich in der Reduzierung der Verbindlichkeiten (z.B. durch Teilverzicht) zum Zwecke der Beseitigung der Unterdeckung liegt, gehören zu unserem Kompetenzbereich.

RA Ansgar Rother

Schnelles Handeln ist hier zwingend erforderlich, um unnötige Zusatzfolgen abzuwenden! Wir beraten Sie gern, wie Sie sich am besten absichern.
RA Ansgar Rother
rother@kanzlei-rother.de