Rechtsverhältnisse im Handelsrecht
Das heutige Handelsrecht regelt nicht nur die Rechtsverhältnisse von Kaufleuten, die Handel treiben, sondern es besteht auch für Handwerk, Industrie und weitere Wirtschaftszweige.
Als Einzelunternehmer oder Geschäftsführer einer Personen- oder Kapitalgesellschaft sind Sie zur Einhaltung der im Handelsgesetzbuch aufgeführten Vorschriften verpflichtet. So beinhaltet das Handelsrecht Vorschriften über die Rechtsbeziehungen zu Geschäftspartnern sowie über die wettbewerbs- und gesellschaftsrechtlichen Beziehungen zu anderen Unternehmern.

Wir halten Sie auf dem laufenden über die aktuellen Anforderungen des Wirtschaftsverkehrs, weil Rechtsbeziehungen im Handelsrecht eben nicht nur "das Kleingedruckte" sind.
RA Ansgar Rother
rother@kanzlei-rother.de






