Betreuungsrecht

Sorgen Sie rechtzeitig vor! Wir beraten Sie gern über die Möglichkeiten der rechtlichen Betreuung!

In Anbetracht der Altersentwicklung unserer Gesellschaft gibt es zunehmend Menschen, die ihre Angelegenheiten nicht mehr selbst wahrnehmen können. Für solche Fälle ist das rechtliche Betreuungsrecht gedacht. Es umfaßt eine langfristig in vielen Lebensbereichen zur Seite gestellte Hilfe.

Ein Betreuungsverfahren kann von dem Betroffenen selbst eingeleitet werden, häufig aber wird ein solches Verfahren von Familienangehörigen, möglicherweise aber auch von Dritten, z.B. von Nachbarn, Krankenhäusern, Pflegediensten o.ä. angeregt, mit der Folge, dass dann unter der „Aufsicht und Kontrolle“ des Vormundschaftsverfahrens ein Betreuungsverfahren durchgeführt wird.

Natürlich entsteht für alle Betroffenen eines solchen Betreuungsverfahrens Beratungsbedarf, zumal über verschiedene Rechtsmittel selbstverständlich zu jeder Zeit des Verfahrens in das Betreuungsverfahren eingegriffen werden kann. Wenden Sie sich vertrauensvoll an unsere Kanzlei.

Rechtzeitig vorsorgen mit einer Vorsorgevollmacht

Vorbeugend läßt sich die Notwendigkeit der Einrichtung einer gerichtlich beauftragten Betreuung vermeiden durch die Errichtung einer Vorsorgevollmacht. Mit der Vorsorgevollmacht kann man eine andere Person mit der Wahrnehmung einzelner oder aller Angelegenheiten bevollmächtigen, wenn eigenverantwortliches Handeln nicht mehr möglich ist.

Ähnlich wie bei einer Patientenverfügung für die Art und Weise der gewünschten medizinischen Versorgung in dem Fall, dass sich der Betroffene nicht mehr selbst äußern kann, darf der Bevollmächtigte im Interesse des Betreuten handeln, ohne dass es weiterer Maßnahmen bedarf. Das Gericht wird nur eingeschaltet, wenn es zur Kontrolle des Bevollmächtigten erforderlich ist. Die Vorsorgevollmacht ermöglicht so ein hohes Maß an Selbstbestimmung.

RA Herzog-Becker

Bestimmen Sie selbst, wie und von wem Sie im Betreuungsfall versorgt und vertreten werden möchten!
RA Claudia Herzog-Becker
herzog-becker@kanzlei-rother.de